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tierschutzwidriges Zubehör
Home - Haltung

Originalquelle: ZZF

 Copyright: Phantomine

Mit freundlicher Genehmigung des ZZF geben wir hier für den Bereich "Ziervogelhaltung" aus der Liste" tierschutzwidriges Zubehör" den Inhalt wieder. Wir bitten Euch, zwecks ständig aktualisierter Infos den o.g. Link unter Originalquelle: ZZF zu besuchen.

Ziervogelhaltung

Sitzstangen aus Kunststoff
Diese Produkte sind als tierschutzwidrig abzulehnen, wenn sie zu glatt sind und den Vögeln deshalb keinen ausreichenden Halt bieten oder wenn sie eine scharfkantige Riffelung aufweisen, die zu Schäden an den Fußsohlen führen kann. Insbesondere bei Wellensittichen kann es zu irreversiblen Druckgeschwüren kommen. Für Papageien sind Kunststoffstangen generell wegen der durch das Benagen bedingten Verletzungsgefahr abzulehnen. Der zeitlich begrenzte Einsatz von Kunststoffstangen, die nur einseitig angebracht sind und deshalb schwingen, insbesondere in Kombination mit Holzstangen, ist akzeptabel.


Sandpapier als Einstreuersatz
Sandpapier am Käfigboden kann zu Verletzungen der Füße von Vögeln führen. Oft entspricht die Saugfähigkeit nicht der des üblichen Vogelsandes. Keime vermehren sich in einem feuchten Milieu besonders stark. Sandpapier ist lediglich als Unterlage für darauf zu streuenden Vogelsand,der dann aufgepickt werden kann, geeignet. Von den Herstellern sind entsprechende Hinweise auf die Packungen aufzudrucken.


Runde Käfige
Abgesehen von dem Umstand, daß die meisten runden Käfige zu klein sind für die jeweils herstellerseitig vorgesehene Vogelart, weisen sie fast ausschließlich Senkrechtverdrahtung auf und sind zumindest für Papageien und Sittiche schon deshalb ungeeignet. Die fehlende Rückzugsmöglichkeit und die erschwerte räumliche Orientierung sind weitere tierschutzrelevante Mängel. Je nach Vogelart ausreichend große und mit zusätzlicher Querverdrahtung versehene Rundkäfige sind akzeptabel, wenn Einrichtung und Standort es den Vögeln ermöglichen, sich zurückzuziehen.

Papageienketten und Anleingeschirre für Papageien
Die Anbindung birgt erhebliche Verletzungsgefahr. Bei in der Regel recht kurzen Ketten oder Leinen ist die Bewegung mitunter noch weiter eingeschränkt als in vielen Käfigen. Längere Ketten oder Leinen würden sich um den Freisitz und ggf. sonstige Einrichtungsgegenstände im jeweiligen Raum wickeln und somit ebenfalls verkürzen. Angebundene Papageien haben sich in der Vergangenheit häufig mit und in den Ketten oder Leinen verheddert und mußten mitunter aus lebensbedrohlichen Positionen befreit werden. Anleingeschirre können zudem die Atmung der Vögel erheblich beeinträchtigen, äußeren Druck im Kropfbereich verursachen und schädigen das Gefieder. Diese Produkte verstoßen eindeutig gegen § 2 Ziff. 2 TSchG.

Mischfutter mit ungeschälten Erdnüssen
Erdnüsse sind nur dann als Bestandteil beispielsweise von Papageienfutter akzeptabel, wenn sie für den menschlichen Verzehr geeignet sind, d.h. Lebensmittelqualität haben.
Insbesondere ungeschälte Erdnüsse sind oft mit großen Mengen von Pilzsporen krankmachender Arten behaftet. Beim Schälen solcher Erdnüsse werden mitunter auch die eigentlichen Kerne kontaminiert. Ferner sind Erdnüsse als regelmäßiger Bestandteil des täglichen Futters wegen ihres hohen Fettgehalts immer recht kritisch zu überprüfen.

 
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