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Zuchtgenehmigung? Ausnahmegenehmigung?
Home - Brut und Zucht

Copyright: Phantomine

 

 

 

Wer braucht sie und warum?

  
 Grundsätzlich braucht jeder, der in Deutschland befruchtete Eier seiner Nymphensittiche ausbrüten lässt, eine Zuchtgenehmigung ( = jederzeit widerrufliche Erlaubnis der zuständigen Behörde, Papageien und Sittiche zu züchten und mit ihnen zu handeln)! Selbst dann, wenn er den Nachwuchs nicht weitergibt, verkauft oder nicht züchten will/wollte.
Das sind die Vorgaben in § 17g Abs. 1 Tierseuchengesetz (TierSG)

Ausnahmegenehmigungen bei einmaligem Versehen sind möglich, werden aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt! Auskunft dazu erteilt der örtlich zuständige Amtstierarzt.

Nur mit der Zuchtgenehmigung oder der Ausnahmegenehmigung kannst Du der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Beringungspflicht ( § 2 Psittakose-Verordnung) nachkommen und die erforderlichen Ringe beziehen.

Die Beringung ist deshalb Pflicht, damit man die Herkunft eines Papageis/ Sittichs im Krankeitsfall durch Psittakose / Ornithose nachverfolgen kann und weitere infizierte Vögel (die Infektion kann latent sein!) feststellen kann.

Verstösse gegen die o.g. Vorschriften sind Ordnungwidrigkeiten mit entsprechenden Ahndungsmöglichkeiten!
 
   

Wer erteilt sie?

  
 Das für Deinen Wohnort zuständige Veterinäramt oder die Ordnungsbehörde (Stadt-/Gemeindeverwaltung).
ACHTUNG: die Zuchtgenehmigung ist Wohnsitzbezogen! Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Zuständigkeitsbereich als den der ausstellenden Behörde kann eine Neubeantragung erforderlich sein. Auch hier erteilt der zuständige Amtstierarzt weitere Auskünfte.
 

 

 

  

Unter welchen Voraussetzungen?

  
 

Nach § 17 g Abs. 2 TierSG sind für die Erteilung folgende Voraussetzungen notwendig:
1. persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde für Bekämpfung der Psittakose
2. Räumlichkeiten zu Bekämpfung der Psittakose

Im Klartext heisst dies:
zu 1. Du musst volljährig sein und u.U. ein persönliches Führungszeugnis vorlegen und Dich in Sachen Erkennung, Bekämpfung und Vorsichtsmaßnahmen in Sachen Psittakose auskennen (Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz, Psittakose-Verordnung)
zu 2. Du musst einen Quarantäneraum zur Verfügung haben.

Quarantäneraum:
Das ist ein eigener, desinfizierbarer, bevorzugt gefliester Raum, in dem kranke Vögel gesondert von anderen untergebracht werden können. Er muss während der Quarantänezeit frei von anderer Nutzung und komplett räumlich abgeschlossen sein. Manchmal reicht auch z.B. eine Gästetoilette ...
Meist überzeugt sich der Amtstierarzt bei einem persönlichen Besuch bei Dir von den Örtlichkeiten!

 

 

 

  

Woher bekomme ich Ringe?

  
 

Offene Ringe kannst Du unter Vorlage der Zuchtgenehmigung oder der Ausnahmegenehmigung bei ZZF ( Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF), Rheinstraße 35, 63225 Langen) erwerben.

Geschlossene Ringe von eingetragenen Züchtervereinen wie z.B. von AZ, DKB, VZE etc. wirst Du nur bekommen, wenn Du dort Mitglied bist/wirst.

 

 

Zwar sind seit einiger Zeit schon Bestrebungen im Gange, die gesetzlichen Regelungen zur Zucht von Sittichen und Papageien in Sachen notwendige Zuchtgenehmigung oder Ausnahmegenehmigung  zu modifizieren oder gar aufzuheben, aber solange sie noch gelten (und das tun sie nach wie vor in Deutschland) ist dieses geltende Recht auch entsprechende anzuwenden.

 
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